Immobilienbewertung
Immobilienbesitz ist insbesondere im privaten Bereich der wesentliche Bestandteil der Vermögensplanung. Dabei besteht über den Wert eines Grundstücks oder eines Gebäudes oft keine eindeutige Vorstellung. Die korrekte Bewertung einer Immobilie als Grundlage für Entscheidungen zum Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Vermögensregelungen ist allerdings von wesentlicher Bedeutung. Die Berücksichtigung der Besonderheiten einer Immobilie macht dabei die individuelle und unabhängige Bewertung erforderlich.
Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch
Als freier Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke erstatte ich Gutachten für Privatpersonen und Immobilienbesitzer auf Basis meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Wertermittlung, Gebäudeplanung und des Gebäudebetriebes.
Wesentliche Schwerpunkte sind dabei Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB nach aktueller Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Zuge der Besteuerung durch das Finanzamt z. B. bei Übertragungen, Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten.
Bei einer beabsichtigten Übertragung von Immobilien wie Schenkung oder Erbauseinandersetzung bewerte ich neutral Ihren Grundbesitz.
Bei einem bevorstehenden Verkauf oder Erwerb einer Immobilie berate ich Sie im Rahmen einer Kurzbewertung zum tatsächlichen Marktwert sowie hinsichtlich Kostenfallen, Baumängel, Sanierungsbedarfe, Modernisierungsverpflichtungen nach GEG und baurechtlichen Fragestellungen.
Vorgehen
- Ortstermin mit Erarbeitung einer Fotodokumentation und bei Bedarf mit zusätzlichem Flächenaufmaß
- Aktenrecherche / Unterlagensichtung
- Gutachtenerstellung
- Übergabe der Unterlagen inklusive Erläuterungen in Papierform und als PDF-Dokument